Salus Kinder & Jugend - Kosten und Abrechnung - Kostenerstattung
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Kostenerstattung
In bestimmten Einzelfällen besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Kostenübernahme als außertarifliche Leistung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Gelingt es Ihnen trotz eines dringenden Bedarfs nicht, innerhalb von mehr als 4 Monaten bei einem Kassentherapeuten eine Behandlung zu bekommen, können Sie einen Therapeuten Ihrer Wahl vorschlagen und einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ihrer Kasse entstehen dadurch keine Mehrkosten im Vergleich zu einem Vertragstherapeuten. Auch Ihnen entstehen im Falle der Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse keine Kosten. Bei der Beantragung bin ich Ihnen gerne behilflich.